· Die gesetzlichen Auflagen für die Verwendung von Knallkörpern und Leuchtraketen sowie deren Verwendungsbeschränkung in Wohngebieten beachten. Raketen möglichst nicht in der Nähe von Hochhäusern verwenden.
· Feuerwerkskörper nicht selbst herstellen: Man sollte auf keinen Fall Eigenkreationen basteln. Das Verbinden von mehreren Feuerwerkskörpern zu einem „Superding“ kann zu gefährlichen Situationen führen. Daher Feuerwerkskörper nicht zusammenbündeln oder gemeinsam zünden.
· Feuerwerkskörper nicht in der Nähe von Öfen, Heizkörpern oder Taschen von Kleidungsstücken aufbewahren.
· Nie in geschlossenen Räumen mit Knallern oder Raketen hantieren. Zum Abfeuern einen Platz draußen abseits der Menschenmenge suchen. Nie auf andere zielen!
· Feuerwerkskörper nicht vom Balkon zünden oder hinunterwerfen. Knallkörper müssen nach dem Anzünden weggeworfen werden.
· Kleine Raketen sollten aus gut verankerten Flaschen, größere nur aus Abschussstäben- oder Rohren senkrecht nach oben gestartet werden. Windrichtung beachten!
· Bei großer Trockenheit kein Feuerwerk in der Nähe von Wäldern, Wiesen oder Getreidefeldern abfeuern.
· Bei Versagen: Nicht nachkontrollieren oder sofort nachzünden, sondern längere Zeit abwarten, besser mit Wasser übergießen, um unkontrollierte Zündung zu verhindern und damit sie nicht in die Hände von Kindern fallen.
· Feuerwerkskörper an einem kühlen und trockenen Ort lagern. Dafür sorgen, dass Kinder keinen Zugriff auf das Feuerwerk haben.
· Bei Brandverletzungen sofort mit kaltem Wasser oder Schnee kühlen, notfalls sofort einen Arzt verständigen oder aufsuchen.
· Man sollte zu seiner eigenen Sicherheit Betrunkenen aus dem Weg gehen, die rücksichtslos Raketen feuern oder mit Knallern werfen!